Aktenvernichter / Reißwolf / Schredder

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Aktenvernichter und Datenschutz: Warum sichere Datenvernichtung Pflicht ist
Ein Aktenvernichter, auch Reißwolf oder Schredder genannt, gehört längst zur Grundausstattung moderner Büros. Spätestens seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist klar: Vertrauliche Unterlagen dürfen nicht einfach im Papierkorb landen. Wer sensible Daten wie Kunden- oder Mitarbeiterinformationen entsorgen will, muss sie sicher vernichten – sonst drohen empfindliche Strafen. Ein Aktenvernichter mit Partikelschnitt oder Mikroschnitt sorgt dafür, dass Informationen endgültig zerstört werden und nicht rekonstruiert werden können.
Was macht ein guter Aktenvernichter?
Ein moderner Reißwolf kann heute weit mehr als nur einzelne Papierblätter zerschneiden. Viele Geräte sind leistungsstark, leise und komfortabel in der Handhabung.
Typische Funktionen:
- Zerkleinern von Papierstapeln, CDs, DVDs und Kreditkarten
- Büroklammern müssen nicht entfernt werden
- Automatischer Rücklauf bei Papierstau
- Kompakte und große Modelle für verschiedene Einsatzzwecke
Wer regelmäßig Akten vernichten muss, profitiert von hoher Schnittgeschwindigkeit und großer Auffangkapazität.
Welche Sicherheitsstufe brauche ich?
Die Sicherheitsstufen für Aktenvernichter sind in der DIN 66399 geregelt. Je höher die Stufe, desto kleiner die Partikel – und desto sicherer die Datenvernichtung.
Empfohlene Sicherheitsstufen:
- P-2: Für interne Dokumente ohne personenbezogene Daten
- P-3: Bedingt geeignet für personenbezogene Informationen
- P-4: Empfohlen für sensible, datenschutzrelevante Unterlagen
- P-5 bis P-7: Für besonders vertrauliche oder geheime Dokumente
Für die meisten Büros ist ein Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe P-4 ideal.
Wer hat den Aktenvernichter erfunden?
Der Aktenvernichter wurde im Jahr 1909 vom US-Amerikaner Abbot Augustus in Horseshoe, New York, erfunden. Sein Patent für ein „Behältnis für Papierabfall“ gilt als Vorläufer moderner Schredder Geräte. Heute sind Aktenvernichter aus dem Büroalltag nicht mehr wegzudenken. DSGVO: Pflicht zur datenschutzkonformen Aktenvernichtung Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO in der gesamten EU. Sie verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten nicht nur sicher zu speichern, sondern auch sicher und schnell zu vernichten. Das betrifft unter anderem:
- Personalakten
- Verträge
- Kundendaten
- Bewerbungsunterlagen
- Abrechnungen und Steuerunterlagen
Wer solche Unterlagen ungeschreddert entsorgt, riskiert hohe Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Ein DSGVO-konformer Aktenvernichter schützt effektiv vor solchen Risiken.
Fazit: Jetzt den passenden Aktenvernichter kaufen Ein Papier Schredder ist mehr als nur ein Bürogerät – er ist ein wichtiges Werkzeug zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zum Schutz sensibler Daten. Worauf du beim Kauf achten solltest:
- Sicherheitsstufe P-4 oder höher (DIN 66399)
- Partikelschnitt oder Mikroschnitt
- Leistungsstärke und Kapazität passend zum Bedarf
Ob im Homeoffice, in der Kanzlei oder im Großraumbüro: Wer sensible Daten verarbeitet, sollte auf einen zuverlässigen Aktenvernichter setzen