Aktenvernichter / Reißwolf / Schredder
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Aktenvernichter
Achtung: Ab dem 25.05.2018 greift die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)!
Gemäß der DSGVO müssen personenbezogene Daten künftig unverzüglich datenschutzkonform vernichtet werden, außer es stehen andere DSGVO Gründe dagegen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Wir empfehlen Ihnen daher einen Aktenvernichter mit Partikelschnitt oder Mikroschnitt und mind. Sicherheitsstufe 4 zu kaufen. ... Der Aktenvernichter, auch als Reißwolf oder Schredder bezeichnet, wurde 1909 von Abbot Agustus aus Horseshoe, New York, unter dem Namen „Behältnis für Papierabfall“ erfunden.
Reißwolf
Der Aktenvernichter oder Reißwolf zerkleinert geheime Unterlagen in so kleine Stücke, dass die enthaltenen Informationen kaum wiederherzustellen sind. So werden vertrauliche Dokumente je nach Schnitt-Ausführung in Stanzabfall, schmale Streifen oder feine Stücke zerschnitten und somit dauerhaft vernichtet. Je nach Modell können Aktenvernichter einzelne Papierblätter bis hin zu ganzen Papierstapeln, aber auch CDs oder DVDs vernichten. Büroklammern müssen nicht mehr zwingend aus dem Papier entfernt werden. Mit einem Aktenvernichter / Reißwolf / Schredder könen Sie Dokumente schnell und einfach zerstören!